Übertrittsregelungen zum Übertritt in die 5. Jgst. der Realschule
- Der Wechsel an eine Realschule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe möglich. Auch ein späterer Wechsel, z. B. nach der 5. Klasse, ist möglich.
- Das Kind darf das 12. Lebensjahr am 30.09.2020 noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
- Damit Ihr Kind an eine öffentliche Realschule wechseln darf, muss es "für die Realschule geeignet" sein. Diese Eignungsfeststellung trifft die Grundschule an Hand des Notenbildes und bescheinigt dies im Übertrittszeugnis.
- Bei der Eignungsfeststellung handelt es sich um eine Prognose auf der Grundlage des erbrachten Leistungsbildes (Noten, Arbeitsverhalten etc.) im Hinblick auf die künftigen Anforderungen der Realschule.
Übertritt von der 4. Klasse Grundschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis)
- bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
- ab 3,00: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht
In den Fächern Deutsch und Mathematik müssen mindestens die Noten 3 und 4 erreicht werden.
Bei der Notenkonstellation 4 und 4 entscheiden die Eltern (Elternwille). - Schüler mit 3,00 oder schlechter, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können, wenn sie an die Realschule übertreten wollen, am dortigen Probeunterricht zum allgemeinen Nachtermin (in der letzten vollen Woche der Sommerferien) teilnehmen.
Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule:
Durchnittsnote aus Deutsch und Mathematik (im Jahreszeugnis)
- bis 2,5: Übertritt uneingeschränkt möglich
Voranmeldung zum Einschreibetermin im Mai
Endgültige Anmeldung mit dem Jahreszeugnis in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien - 3,0 oder schlechter: k e i n Probeunterricht mehr möglich
Übertritt vom Gymnasium
- In der Regel erfolgt der Übertritt, sofern kein Wiederholungsverbot vorliegt, zum Schuljahresanfang, nur in begründeten Ausnahmefällen ist dies bis zum Halbjahr möglich.
Vorausgesetzt werden eine schriftliche Stellungnahme der Beratungslehrkraft und/oder der betreffenden Klassleitung sowie ein Gespräch mit dem Leiter des abgebenden Gymnasiums. Nach einem Beratungsgespräch mit der Beratungslehrerin Frau Kraus obliegt die endgültige Entscheidung über die Aufnahme bei der Schulleitung.
Beratung in Einzelfragen übernimmt Frau Kraus im Rahmen der >> Schulberatung